Im Bereich „Solar-Förderung“ gibt es seit dem 03. Mai spezielle Änderungen, sodass je nach Einsatz von Solarthermie-Konzepten verschiedene Förderungen oder Förderungskredite in Frage kommen.
Am 03. Mai 2010 wurde durch eine Pressemitteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) bekannt gemacht, dass das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien gestoppt wurde. Dies bedeutet, dass keine Förderungsgelder mehr für die Installation von Solarthermie-Anlagen beantragt werden können. Der Programmstopp betrifft konkret die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis zu 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen.
Wenn Anträge zur Förderung nach dem 04. Mai gestellt wurden, sind sie nicht bewilligungsfähig. Falls zuvor gestellte Anträge bereits über einen Zuwendungsbescheid bewilligt wurden, werden sie auch ausgezahlt. Hier sollte beachtet werden, dass der Verwendungsnachweis innerhalb der gesetzten Frist beim BAFA vorgelegt werden muss. Anträge, die vor dem Programmstopp eingegangen sind, aber noch nicht bearbeitet wurden, werden chronologisch geprüft und solange die verfügbaren Mittel ausreichen, ausgezahlt.
Das Bundesumweltministerium ist mit dem Beschluss zum Stopp durch den Deutschen Bundestag nicht einverstanden und hat sich um eine Aufhebung der Haushaltssperre mittels Antrag beim Bundesfinanzministerium bemüht. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde jedoch vom Bundesfinanzministerium abgelehnt.
Weiterbestehen bleiben natürlich die günstigen Kreditvergaben zur Finanzierung solarthermischer Anlagen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei wird unterschieden, ob Sie Ihren Wohnraum sanieren oder ein Haus neu bauen wollen. Doch unterliegen auch diese Konditionen und Vergaben ständigen Neuerungen. Welche Konditionen mit welchen Zuschüssen verbunden sind, kann daher am besten und aktuellsten auf der Homepage der KfW eingesehen werden: http://www.kfw-foerderbank.de